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Therapieverfahren
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Derzeit gibt es drei psychotherapeutische Verfahren, die unter dem Begriff der

Richtlinien-Psychotherapie

zusammengefasst werden.

  • Verhaltenstherapie
  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und
  • analytische Psychotherapie

sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss anerkannt und werden von den Krankenkassen bezahlt. Ihnen liegt jeweils eine umfassende Theorie zur Krankheitsentstehung zugrunde und ihre spezifischen Behandlungsmethoden sind in ihrer Wirksamkeit wissenschaftlich belegt.
Außerdem wird seit Oktober 2014 EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) als Behandlungsmethode für Posttraumatische Belastungsstörungen im Rahmen eines übergeordneten Behandlungsplans als Kassenleistung anerkannt.

Zukünftig soll vom Gemeinsamen Bundesausschuss entschieden werden ob auch die Systemische Therapie für die Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden wird.

Therapieverfahren außerhalb der Richtlinien

Im Bereich der psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten gibt es noch eine Vielfalt an weiteren Verfahren. Sie alle haben ihren Stellenwert, einige von Ihnen sind inzwischen sogar schon wissenschaftlich anerkannt (siehe *), dennoch werden sie aktuell noch nicht von den Krankenkassen finanziert.

Zu den Therapieverfahren – außerhalb der Richtlinien – gehören

  • Gesprächspsychotherapie
  • Hypnotherapie*
  • Körperorientierte Psychotherapien
  • Gestalttherapie
  • Systemische Therapie*
  • Psychodrama

Viele PsychotherapeutInnen arbeiten methodenübergreifend und lassen unterschiedliche therapeutische Behandlungsmöglichkeiten in ihre Arbeit einfließen.